Krankenkasse · Frist-Helfer
Bis wann müssen Sie sich krankenversichern, und was passiert davor und danach?
Ihre persönliche Dreimonatsfrist, im Browser berechnet, mit der ehrlichen Mechanik: Rückwirkung, Prämienzuschlag und Zuweisung von Amtes wegen. Preise zeigen wir nicht. Dafür gibt es den offiziellen Bundesrechner, der alle Versicherer neutral auflistet.
Berechnung ausschliesslich in Ihrem Browser. Keine Daten verlassen dieses Gerät.
Das Gesetz
Die Regel, klar erklärt
Bund und Kantone regeln die Versicherungspflicht im KVG/LAMal (SR 832.10) und der Verordnung VVG/KVV (SR 832.102).
- Drei Monate ab Wohnsitznahme
- Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt (oder hier geboren wird), muss sich innert drei Monaten der obligatorischen Grundversicherung anschliessen. Für ein Neugeborenes gilt dieselbe Frist ab Geburt.
- Rechtzeitig = rückwirkend gedeckt, und rückwirkend prämienpflichtig
- Bei fristgerechtem Anschluss wirkt die Versicherung rückwirkend ab Ankunft oder Geburt. Die Kehrseite: Sie schulden die Prämien für diese ganze Zeit rückwirkend nach. Es gibt keine drei prämienfreien Monate.
- Zu spät = kein Rückwirken, evtl. Zuschlag
- Nach Ablauf beginnt die Versicherung erst mit der verspäteten Anmeldung. Ist die Verspätung nicht entschuldbar, kommt ein Prämienzuschlag hinzu; bei Härte reduziert ihn der Versicherer.
- Kein Anschluss = Zuweisung von Amtes wegen
- Wer sich nicht anmeldet, wird von der zuständigen kantonalen Stelle einem Versicherer mit LAMal-Angebot im Kanton zugewiesen (LAMal Art. 6). Die Kasse wählen Sie in diesem Moment nicht selbst.
Die ehrliche Wahrheit
Was die meisten Seiten verschweigen
Rechtzeitig anmelden heisst nicht «drei Monate gratis»: Sie zahlen die Prämien rückwirkend bis zum Ankunftstag. Warten spart nichts.
Verpassen Sie die Frist, teilt Sie die kantonale Stelle von Amtes wegen einem Versicherer zu, plus möglichem Zuschlag, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist.
Es gibt keinen Rabatt, kein Bundle, keinen «besten Deal», den wir zeigen: Wir ranken keine Versicherer und keine Modelle. Die einzige legitime Preisquelle ist der Bundesrechner. Dort vergleichen Sie selbst, neutral über alle Kassen.
Ob eine ausländische Deckung für die Studenten- oder Diplomaten-Befreiung «gleichwertig» ist, entscheidet der Kanton im Einzelfall anhand eines vom Versicherer unterzeichneten Formulars. Vorab können wir das nicht zusichern.
Das Optionsrecht der Grenzgänger:innen ist definitiv, sobald es ausgeübt oder zugeteilt ist. Hier gibt es kein einfaches Zurück.
Unsere Grenze
Wir erklären das Gesetz, wir verkaufen keine Versicherung
Dieses Werkzeug vergleicht keine Krankenkassen, nennt keinen einzelnen Versicherer, schätzt keine Prämien und empfiehlt kein Modell. Für Preise verweisen wir ausschliesslich auf den offiziellen Bundesrechner priminfo.admin.ch, der alle Versicherer neutral zeigt.
Quellen
Zuletzt geprüft am 14.07.2026
Amtliche Belege
Jede Aussage stützt sich auf eine offizielle Bundes- oder Kantonsquelle.
- priminfo.admin.ch — official federal premium calculator (OFSP/BAG)
Offizieller Bundesrechner: alle Versicherer, neutral (Prämienjahr 2026 bestätigt).
- BAG/OFSP — obligation to insure (deadlines & retroactivity)
BAG: Versicherungspflicht, Dreimonatsfrist, Rückwirkung, Folgen bei Verspätung.
- BAG/OFSP — optional deductibles (franchises à option)
BAG: wählbare Franchisen (CHF 300 bis 2500). Gesetzliche Beträge, keine Prämien.
- Fedlex — LAMal/KVG (SR 832.10), art. 6 ex officio affiliation
Fedlex: KVG/LAMal (SR 832.10), u. a. Art. 6 Zuweisung von Amtes wegen.
- ge.ch — frontalier droit d'option (Geneva cantonal service)
ge.ch: Optionsrecht der in Frankreich wohnhaften Grenzgänger:innen (kantonal, Genf).
- ge.ch — student exemption request (Geneva, SAM)
ge.ch: Befreiungsgesuch für ausländische Studierende (kantonal, Genf, SAM).
- mission-geneve.dfae.admin.ch — legitimation-card holders
EDA Genf: Krankenversicherung für Legitimationskarten-Halter:innen.
In einer Notlage: kein Geld, kranke Angehörige, Frist längst verpasst?
Die Versicherungspflicht bleibt, aber es gibt Prämienverbilligung und Härtefallregeln. Sie sind nicht allein.
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